Landesinitiative "Jugend in Arbeit"
Eine arbeitsmarktpolitische Initiative des NRW-Arbeitsministeriums zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit



Ziel der Initiative:

"Jugend in Arbeit" ist eine Initiative des NRW-Arbeitsministeriums, die im Sommer 1998 mit mehreren Kooperationspartnern ins Leben gerufen wurden, um die Jugendarbeitslosigkeit wirksam zu bekämpfen. Ziel der Initiative ist es, Jugendliche durch diese Integrationsmaßnahme in eine Dauerbeschäftigung zu führen. Auch die Kammern in Westfalen-Lippe beteiligen sich an dieser Initiative, weil sie die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit und somit auch der Jugendarbeitslosigkeit als eine gesellschaftliche Aufgabe mit höchster Priorität ansehen.

Zielgruppe der Initiative sind junge Menschen unter 25 Jahren, die sechs Monate oder länger arbeitslos sind. Sie werden auf Vorschlag der Arbeits- und Sozialämter in das Programm aufgenommen, wenn ersichtlich ist, dass sie auf der Suche nach einem Arbeitsplatz eine besonders intensive Unterstützung brauchen und voraussichtlich nicht mehr für eine Ausbildung in Frage kommen.

Den Jugendlichen stehen dabei Beratungsfachkräfte zur Seite, die gemeinsam mit ihnen einen individuellen Entwicklungsplan erarbeiten. Sofern es sich dabei ergibt, dass die Jugendlichen für einen bestimmten Beruf in Frage kommen, werden dann die Fachkräfte der Kammern in Westfalen-Lippe beteiligt. Diese suchen in den Betrieben der Umgebung der Jugendlichen geeignete Arbeitsplätze. Ziel ist es, die Jugendlichen möglichst passgenau auf eine Stelle zu vermitteln.

Es besteht die Möglichkeit, dass Unternehmen und Jugendliche einander zunächst in einem Praktikum kennen lernen. Kommt es anschließend zu einem Arbeitsvertrag, wird dieser zwischen dem Betrieb und dem Jugendlichen über mindestens ein Jahr abgeschlossen. Während dieser Beschäftigungszeit bleiben Beratungsfachkräfte sowie Kammerfachkräfte mit dem Jugendlichen und dem Betrieb in engem Kontakt.


Informationen für Jugendliche:

Wer jünger als 25 Jahre und mindestens sechs Monate arbeitslos ist, hat gute Chancen, über die Initiative "Jugend in Arbeit" eine neue berufliche Perspektive, raus aus der langen Arbeitslosigkeit zu erhalten. Auch Kammern vermittelt ein vielseitiges Berufsfeld mit verschiedenen Berufen aus Handwerk, Handel, Dienstleistung und Landwirtschaft. Die Berater erstellen einen persönlichen Entwicklungsplan für die Jugendlichen. An dessen Ende steht möglicherweise der Arbeitsvertrag mit einem Betrieb. Informationen über die Berufe sind unter "Berufe von A-Z" zu erhalten.


Informationen für Betriebe

Mit Hilfe der Initiative "Jugend in Arbeit" sollen arbeitslose Jugendliche in Arbeit gebracht werden, sie sollen Berufserfahrung sammeln und ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen. Individuelle Beratung, ein beruflicher Entwicklungsplan und zielgerichtete Vorbereitung ebnen im Vorfeld den Weg zum Arbeitsplatz und in den Betrieb. Es werden Arbeitsplätze in Betrieben für alle arbeitswilligen und arbeitsfähigen Jugendlichen, die mindestens sechs Monate arbeitslos sind, gesucht. Es gilt die tarifliche Arbeitszeit einschließlich ein Tag Qualifizierung pro Woche.

Die Unternehmen erhalten für das erste Jahr der Beschäftigung einen Lohnkostenzuschuss von 50 Prozent vom monatlichen Abeitnehmerbrutto sowie eine Pauschale von 20 Prozent zu den Sozialversicherungsbeiträgen. Diese Betriebe zeigen ein hohes soziales Verantwortungsbewusstsein, sie qualifizieren die jungen Menschen und erhöhen dadurch deren Chance auf eine dauerhafte Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt.

Der Kontakt zwischen interessierten Betrieben und arbeitssuchenden Jugendlichen wird über die Fachkräfte der Kammern ( Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Landwirtschaftskammer etc.) hergestellt.

Die Kammer sucht jeweils für die Jugendlichen einen passgenauen Arbeitsplatz. Die Jugendlichen bekommen einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz. Außerdem werden sie für die jeweilige Tätigkeit qualifiziert. Die Qualifizierung kann regelmäßig oder im Block durchgeführt werden und umfasst 20 Prozent der Arbeitszeit. Für die durchgeführte Qualifizierung können ebenfalls Mittel bewilligt werden.

Betriebe, die bereit sind, Arbeitsplätze im Rahmen von "Jugend in Arbeit" anzubieten, sollten sich daher an die Ansprechpartner in der Region wenden. Die Ansprechpartner und Adressen in Ihrer Region finden sie auf der entsprechenden Regionalseite der Praktikumsboerse.

Die Kammern in NRW engagieren sich seit langem erfolgreich in der Landesinitiative "Jugend in Arbeit". Zwischen 1998 und 2002 haben bereits über 4000(1) langzeitarbeitslose junge Menschen durch diese Landesinitiative eine neue Arbeitsstelle gefunden.

Die Resonanz der beteiligten Arbeitgeber, die aus den verschiedensten Branchen kommen, ist sehr positiv. Durch die intensive Zusammenarbeit der beteiligten Stellen (Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Regionalsekretariate, Arbeits- und Sozialämter, Beratungsstellen der Wohlfahrtsorganisationen und Arbeitgeber) konnten bereits gute Ergebnisse erreicht werden.


Welche Vorteile haben Betriebe von "Jugend in Arbeit"?

  • Eigene Bewerberauswahl (keine "Zuteilung")

  • Passgenaue Bewerberauswahl

  • Kennenlernen der Bewerber durch ein vorgeschaltetes Praktikum (möglich, aber nicht zwingend)

  • Lohn-/Gehaltskostenzuschuss von 50 Prozent des Bruttolohnes/-gehaltes (inklusive Sozialversicherungsanteil) für maximal zwölf Monate

  • übliche arbeitsrechtliche Möglichkeiten, das Arbeitsverhältnis zu beenden (bei zwingenden Gründen und ohne Rückzahlung der Zuschüsse)

  • Erledigung aller anfallenden Formalitäten durch die Fachkräfte der Kammern

  • Betreuung der Teilnehmer/-innen, auch nach Einstellung im Betrieb, durch die Kammer-Fachkräfte und die jeweiligen Berater/-innen der jungen Menschen (bei Problemen, Fragen und so weiter) während des gesammten Förderungszeitraumes.

  • Nötige oder sinnvolle externe Qualifizierungsmaßnahmen der Teilnehmer/-innen werden zusätzlich vergütet

  • Kennenlernen und Einarbeiten eines möglichen späteren Auszubildenden


Welche Anforderungen stellt "Jugend in Arbeit" an die Betriebe?

  • Abschluss eines "üblichen" Arbeitsvertrages (mit allen Rechten und Pflichten), der zunächst auf mindestens ein Jahr befristet sein kann

  • tarifliche oder ortsübliche Bezahlung der Tätigkeit

  • Qualifizierte Einarbeitung des Mitarbeiters

  • Planung von externen Qualifizierungsmaßnahmen, falls nötig oder sinnvoll

  • Sorgfältige Prüfung der Übernahme-Möglichkeit in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis vor Ablauf eines zunächst befristeten Vertrages

  • Erstellung eines qualifizierten Zeugnisses am Ende des Förderzeitraumes


(1)  Stand 31.12.2002